Motorbootführerschein - Schiffsführerpatent 10m
Der Motorbootführerschein (Schiffsführerpatent 10m), befähigt Sie zur selbständig Führung von Motorbooten mit einer Länge von bis zu 10m, auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern (Flüsse und Seen) ohne Beschränkung der Motorleistung.
Kursorte (je nach Teilnehmerzahl):
Langenlois (Sicherheitszentrum Kamptal: Kamptalstrasse 83, 3550 Langenlois)
Langenlois (Büro Boat Adventure: Bahnstrasse 34, 3550 Langenlois)
Krems (Fahrschule Easydrivers: Austraße 1, 3500 Krems)
Praxisausbildung und Prüfung finden am Hafen in Traismauer statt.
Kroatisches Küstenpatent: Theoriekurs bei FF-Krems, Prüfung in Rijeka/Kroatien
Ab 6 Teilnehmern können wir auch einen Privaten Kurs an einem Ort Ihrer Wahl abhalten.
Sie haben die Möglichkeit zwischen einem Wochenend und einem Abendkurs zu wählen, der Prüfungstermin wird am ersten Kurstag unter allen Teilnehmern abgestimmt.
Kosten:
Schiffsführerschule | |
Theorie- und Praxiskosten sowie die Abwicklung der Prüfung und Behördengänge inkl. Schleusenfahrt | 340 € |
Druckkostenbeitrag Skriptum | 10 € |
Behördenkosten | |
Prüfungsgebühr für das Land Niederösterreich | 124,56 € |
Führerschein | |
Scheckkarte Schiffsführerpatent | 29,94 € |
Scheckkarte Internationales Schiffsführerpatent (optional) | 29,94 € |
Für Einsatzorganisationen wie Feuerwehren, Rotes Kreuz, etc. erstellen wir auf Anfrage auch gerne Sonderpreise!
Vorzüge unserer Schule:
- intensive Praxisausbildung in Kleingruppen (mind. 4 tatsächliche Fahrstunden)
- 2 Schleusenfahrten inklusive
- freiwillige Prüfungsvorbereitung (Theorie und Praxis) am Tag vor der Prüfung
- keine versteckten Kosten während des Kurses
- Junges engagiertes Team (immer 2 Lehrer pro Kurs verfügbar)
- flexible Termine für Praxisausbildung und Prüfung
Antrittsvoraussetzungen:
- Alter: Vollendung des 18. Lebensjahres
- Geistige und körperliche Eignung: ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate); kann entfallen, wenn ein gültiger KFZ-Führerschein vorliegt
- Persönliche Verlässlichkeit: Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate); kann entfallen, wenn ein gültiger KFZ-Führerschein vorliegt
- Nachweis über die Ausbildung in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen"; kann entfallen, wenn ein gültiger KFZ-Führerschein (ausgestellt nach dem 1.1.1973) vorliegt.
benötigte Unterlagen:
Im "Standardfall" (Schiffsführerpatent - 10m) müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- beidseitige Kopie des KFZ-Führerscheins
- 1 Lichtbild
- Wenn der Führerschein vor dem 1.1.1973 ausgtestellt wurde, muss extra ein Nachweis über die Absolvierung eines Kurses für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" vorgelegt werden
- Nachweis über einen allenfalls vorhandenen akademischen Grad
- Ärztliches Gutachten auf Basis eines anerkannten medizinischen Tests (Farnsworth Panel D15 oder aus medizinischer Sicht gleichwert) über das ausreichende Farbunterscheidungsvermögen (kann während des Theoriekurses gemacht werden!)
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter 02734/32909 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! !
PS: In Kooperation bieten wir auch das int. Küstenpatent FB1 zum Sonderpreis von 250€ an.
Bei Interesse bitte telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Sollte für Ihren Wunschkurs noch kein Fixtermin festliegen, bekommen Sie mindestens 1 Monat
vor Kursbeginn die genauen Kurszeiten.
Jetzt anmelden!
Wochenendkurs (8-17 Uhr) |
---|
27.4.2024 + 28.4.2024 |
19.5.2024 + 26.5.2024 |
23.6.2024 + 30.6.2024 |
21.7.2024 + 28.7.2024 |
18.8.2024 + 25.8.2024 |
22.9.2024 + 29.9.2024 |
12.10.2024 + 13.10.2024 |
Prüfungstermine |
29.04.2024 |
08.05.2024 |
15.05.2024 |
29.05.2024 |
06.06.2024 |
19.06.2024 |
03.07.2024 |
31.07.2024 |
28.08.2024 |
11.09.2024 |
03.10.2024 |
21.10.2024 |